Ratgeber: Bei Zweirad-Individualisierung auf Zulassungsvorschriften achten
Motorisierte Zweiradfahrer lieben die Freiheit. Und dies zeigen sie gern mit individualisierten Bikes, die gegenüber Serienrädern optisch oder technisch aufgewertet sind. Im Trend liegt bei Bastlern und Herstellern derzeit beispielsweise die Umrüstung herkömmlicher Motorräder auf den umweltfreundlichen Elektroantrieb. Doch bei allen Modifizierungsbestrebungen erinnert die Prüforganisation TÜV Rheinland anlässlich der Kölner Branchenmesse Intermot (bis 10. Oktober) daran, auch die Zulassungsvorschriften zu berücksichtigen.
So ist zum Beispiel eine Betriebserlaubnis für die öffentliche Nutzung von Elektro-Zweirädern erforderlich, bei denen die Höchstgeschwindigkeit maximal 20 km/h beträgt. Sie können mit einer Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden und müssen ein Versicherungskennzeichen tragen. Eine Helmpflicht besteht zwar nicht, zur eigenen Sicherheit sollte auf die Kopfschale jedoch nicht verzichtet werden. Für die bis zu 45 km/h schnellen sogenannten Speed-Pedelecs (Pedal Electric Cycle) ist für die Fahrzeuggenehmigung eine Typprüfung notwendig. Kontrolliert werden dabei unter anderem Gewicht, Abmessungen, Beleuchtung, Bremsen und Höchstgeschwindigkeit.
Neben der korrekten Zulassung des Fahrzeugs erhöht eine passgenaue Schutzkleidung sowie ein gut sitzender Helm die Sicherheit während der Fahrt. Nur wer richtig ausgestattet unterwegs ist, ist im Ernstfall ausreichend geschützt, um schwere Verletzungen zu vermeiden.